.
CHRISTIN LÖCHNER – ES GEHT WEITER
.
.
Eingesandtes: “ICH LIEBE UND FÖRDERE DEN VOLKSTOD”
Nein, ich bin wahrlich nicht hilfreich für den Ausbau ihres Wohnzimmerreiches – und ich habe noch nicht mal ein schlechtes Gewissen dabei. Verlassen Sie sich also nicht auf mich und informieren sie mich nicht regelmäßig über ihre Pläne – sie wissen doch: Spione und Feinde muss man doch ausgrenzen.
christin.loechner@gmx.de – kontakt@linksjugend-sachsen.de
Mitglied des Koordinierungsrat Leipzig
Mitglied in Landesfinanzrevissionskommission
Aktiv in verschiedenen außerparteilichen Bündnissen (Ladenschlussbündnis
Leipzig und Sachsen / 1.Mai-Bündnis/ AJS / NELA)
Christin Löchner
Bornaische Straße 3d
04277 Leipzig
0341 -308 11 99
0162 – 78 78 250
Fax: 0341 – 308 12 00
(Biographie und Anschrift von öffentlichen Parteiseiten der Linken)
.
Netzkriminelle und Tagesschau Hand in Hand
Die kriminelle Vereinigung namens Anonymouse ist bekannt für den Diebstahl diverser, teils hochbrisanter Daten aus Wirtschaft und Politik und deren ebenfalls illegaler Veröffentlichung im Weltnetz, zu neudeutsch Internet. Politiker und Wirtschaftsbosse sind sich einig, das ist strafbar und gehört geahndet. Bundesdeutsche Medien sehen dies offenbar anders. Zumindest, wenn es mal wieder um den K(r)ampf gegen RECHTS geht. Hier arbeiten freie Presse und Cyberkriminelle noch Hand in Hand und machen gemeinsame Sache. Und dies, wohlbemerkt vor dem Hintergrund bestehender Straftatbestände.
Am 02.12.2012 veröffentlichte der Staatssender namens Tagesschau auf seiner Netzseite einen Beitrag über besagte Internetkriminelle, die eine “Operation Blitzkrieg” im vermeintlichen Kampf gegen RECHTS starteten, in der zuvor gestohlene Daten in Form von Kundenlisten vermeintlicher nationaler Versandhäuser und Spendenlisten der NPD nebst Adressen der Betroffenen frei im Weltnetz veröffentlicht wurden. Erste handfeste Straftaten linkskrimineller Banden folgten auf dem Fuß. Vermutlich mit dem Ziel bezügliche Hetzjagden zu unterstützen, setzte auch die Tagesschau im Zuge der Berichterstattung des linksgedrallten Patrick Gensing gleich drei sogenannte Hyperlinks auf ihr Nachrichtenportal im Weltnetz, zumal bekannt ist, daß es hier um Datendiebstähle geht. Zitat: “Sie erbeuteten dabei Kundendaten, die sie auf der Seite Nazi-Leaks.net veröffentlichten. Auch der NPD-Versandhandel “Deutsche Stimme” war betroffen. Die Hacker verbreiteten zudem Adressdaten von Autoren der nationalkonservativen Wochenzeitung “Junge Freiheit”, darunter mehrere bekannte CSU-Politiker, aber auch Personen aus dem Umfeld der NPD.”

* Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urt. v.11.03.2004 – Az.: IZR 304/01) bejaht eine Haftung ab Kenntnis des Betreibers vom unerlaubten Inhalt und wendete damit die Grundsätze der Host-Service Provider Haftung nach§ 10 TMG an. Gleichzeitig fordert sie jedoch, dass der Betreiber dafür Sorge tragen
müsse, dass entsprechende Rechtsverletzungen in Zukunft nicht mehr möglich seien. Der Betreiber müsse sich „zumutbarer Kontrollmöglichkeiten“ bedienen. Was der BGH darunter genau versteht, hat er leider offen gelassen. Dem LG Hamburg genügt diesbezüglich z.B. eine Blacklist-Filterung (Urt. v.
04.01.2005 – Az.: 312 O 753/04). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass den Urteilen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zugrunde lagen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann somit unter Umständen eine Privilegierung nach dem TMG verwirkt sein, doch für eine strafrechtliche relevante Handlung des Portalbetreibers genügt grundsätzlich kein bedingter Vorsatz, sondern es ist zumindest Dolus Directus 2. Grades (Wissen in Bezug auf die strafbare
Handlung) erforderlich.



















