
Auf der Enthüllungsplattform “Public Intelligence” ist ein Forschungsbericht (PDF) über “Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg” aufgetaucht, der Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs gewährt. Ihm angehängt ist ein Brief des brandenburgischen Innenministeriums, der den Polizeibehörden erklärt, wie die Paragrafen zur “Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation” und zur “anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung” auszulegen seien.
Dem Bericht zufolge kommen in Brandenburg derzeit fünf stationäre und drei mobile Geräte zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz, wobei in 98 Prozent der Fälle die stationären Geräte aktiviert werden. Das System ermöglicht es, von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug das Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens, den Standort und den Zeitpunkt zu erfassen und in Echtzeit an einen zentralen Server zu übermitteln.
Während die Genossen der rot-roten Landesregierung angeben, die Polizei mache von der Befugnis nur “zurückhaltend” oder “maßvoll” Gebrauch, zeichnet der Bericht ein anderes Bild: Wurde das System im Jahre 2009 noch 545 mal eingesetzt, rasterten Brandenburgs Polizeibehörden im Jahr 2010 schon 2479 mal den Fahrzeugverkehr. Inzwischen gebe es “praktisch keine völlig überwachungsfreien Tage mehr”.
Obwohl das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich eine Anwendung der Maßnahme nur in bestimmten Fällen – beispielsweise zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben – erlaubt, setzt die Polizei die Rasterfahndung neben der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen auch zur sogenannten “Gefahrenabwehr” ein. Dabei wird jedoch keineswegs gezielt nach einer Person gesucht, die man festnehmen will, sondern allgemein versucht, über den Einsatz der Technik Erkenntnisse über sogenannte “Risikogruppen” zu gewinnen.
Wenn ihr euch also wundert, warum die Polizei ausgerechnet bei euch morgens um 6 Uhr in die Wohnung stürmt und damit beginnt, eure Schränke zu durchwühlen, dann könnte das auch damit zusammenhängen, dass euer Kfz-Kennzeichen bei einer rechtlich höchst fragwürdigen Maßnahme zufällig in der Nähe einer stattgefundenen Demonstration gescannt wurde.
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